Im und um das Haus herum | hausblick
Mit der Obhutspflicht beschreibt man die Verantwortung des Mieters gegenüber der Mietsache. Wenn er auch das Recht hat, die Mieträume für seine Wohnzwecke zu nutzen, so hat er auch dafür zu sorgen, dass Schäden an der Mietsache vermieden oder zumindest auf ein Minimum begrenzt werden.